• Home
  •  Lieferkettengesetz

Verantwortung

Die KARL BUBENHOFER AG trägt seit 1908 als Produzent von hochwertigen Produkten und individuellen Systemlösungen eine grosse Verantwortung. Wir kaufen jährlich bei circa 300 Lieferanten aus mehr als 25 unterschiedlichen Ländern ein. Mit unseren Lieferanten haben wir eine partnerschaftliche und langfristige Zusammenarbeit, welche auf ehrlicher und offener Kommunikation, Kompetenz und Vertrauen basiert. Für gewährleistete Qualität, hohe Flexibilität, gute Liefertreue und wertvolle Innovationen sind wir bereit, angemessene Preise zu bezahlen. Nachhaltigkeit und Fairness sind somit feste Bestandteile der Einkaufspolitik der KARL BUBENHOFER AG. Aus diesem Grund ist die Einhaltung unserer Firmenwerte und Compliance-Richtlinien eine unumgängliche Voraussetzung für die Zusammenarbeit.

Wir sind uns der Verantwortung bewusst, welche wir als Einkäufer tragen. Aus diesem Grund sind unsere Lieferanten bereit, die Sorgfaltspflichten bezüglich Mineralien und Metallen aus Konfliktgebieten und Kinderarbeit (gemäss VSoTr1 vom 03. Dezember 2021 CH und LkSGvom 16. Juli 2021 DE) einzuhalten.

Transparenz

Wir prüfen jährlich, ob wir die Bericht- und Sorgfaltspflichten für die beiden Bereiche Konfliktmaterialien und Kinderarbeit anwenden müssen. Wenn dies der Fall ist, arbeiten wir mit einem Risikomanagement, welches hilft, die Risiken in Bezug auf die Beschaffung von Produkten aus Konflikt- und Hochrisikogebieten und bezüglich der Kinderarbeit abzuschätzen. Wenn wir ein Risiko in unserer Lieferkette erkennen, dann können verschiedene Massnahmen zur Abwendung und Minderung herbeigezogen werden. Falls ein Verstoss gegen eines der Gesetze VSoTr1 oder LkSG2 vorliegen sollte, wird die KARL BUBENHOFER AG entsprechende Abhilfemassnahmen ergreifen.

Des Weiteren können jederzeit Bedenken in Bezug auf Mineralien und Metalle, die aus Konflikt- und Hochrisikogebieten stammen sowie auch hinsichtlich der Kinderarbeit in der Lieferkette gemeldet3 werden.

Karl Bubenhofer AG
Hirschenstrasse 26
9201 Gossau
compliance@kabe-farben.ch

 


Verordnung über Sorgfaltspflichten und Transparenz bezüglich Mineralien und Metallen aus Konfliktgebieten und Kinderarbeit (VSoTr) vom 3. Dezember 2021 (Stand am 1. Januar 2022)
Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz - LkSG) vom 16. Juli 2021
compliance@kabe-farben.ch

Kontaktieren Sie uns

Wir beliefern ausschliesslich das Gewerbe. Kein Privatverkauf!

KARL BUBENHOFER AG
Hirschenstrasse 26
CH-9201 Gossau SG

+41 71 387 41 41 | info@kabe-farben.ch | kabe-farben.ch

Für welchen Bereich ist Ihre Anfrage bestimmt? *

* Pflichtfeld

schliessen
kontakt